Organisation von interkulturellen und interreligiösen Aktivitäten

Toolkit für lokale Gebietskörperschaften

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Ausschuss für aktuelle Angelegenheiten

Maren Lambrecht-Feigl

Mail : maren.lambrecht@coe.int

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Blasphemie, Beleidigung aus religiösen Gründen und Hetzreden gegen Personen aufgrund ihrer Religion - Empfehlung 1805 (2007)

JURISTISCHE RESSOURCEN Texte zu Erklärungen des Europarats und der Parlamentarischen Versammlung

Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 1510 (2006) zur Meinungsfreiheit und Respekt gegenüber Glaubensbekenntnissen und unterstreicht erneut ihr Engagement für die wesentlichen Eckpfeiler der Demokratie, wie Meinungs-, Gedanken-, Gewissens-, und Religionsfreiheit. Die Meinungsfreiheit soll nicht nur bei Aussagen gelten, die allgemien positiv bewertet oder als harmlos angesehen werden, sondern auch bei denjenigen, die innerhalb der von Artikel 10 des Übereinkommens gesetzten Grenzen einen schockierenden, angreifenden oder beunruhigenden Inhalt gegenüber dem Staat oder jeglichen Bevölkerungsgruppen tragen. Jede demokratische Gesellschaft muss eine offene Debatte über die Themen, die Religion und Glaubensvorstellungen betreffen, zulassen.